| Abzeichen | Dienstgrad | Voraussetzungen
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| Feuerwehrfrau-Anwärterin (FFA) Feuerwehrmann-Anwärter (FMA) | Wer in die Feuerwehr eintritt
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| Feuerwehrfrau (FF) Feuerwehrmann (FM)
| Wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat.
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 | Oberfeuerwehrfrau (OFF) Oberfeuerwehrmann (OFM)
| Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat
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 | Hauptfeuerwehrfrau (HFF) Hauptfeuerwehrmann (HFM) | Wer mindestens 5 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat |
Truppführerlehrgang
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 | Unterbrandbeisterin (UBM) Unterbrandmeister (UBM)
| Wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat |
Gruppenführerlehrgang (F-III)
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| Brandmeisterin (BM) Brandmeister (BM) | Wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat |
| Oberbrandmeisterin (OBM) Oberbrandmeister (OBM) | Wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstalltungen beteiligt hat
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| Hauptbrandmeisterin (HBM) Hauptbrandmeister (HBM)
| Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstalltungen beteiligt hat |
Zugführerlehrgang (F-IV)
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 | Brandinspektorin (BI) Brandinspektor (BI)
| Wer mindestens Oberbranmeisterin oder Oberbranmeister war und den Zugführerlehrgang (F-IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat
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Lehrgang Führen von Verbänden (F/B-V)
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| Brandoberinspektorin (BOI) Brandoberinspektor (BOI)
| Wer Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B-V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat |
Wehrführerlehrgang (F-VI)
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| Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor
| Wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F-VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat
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