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Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen nach § 12 Anlage 2, § 13 Anlage 1 und 2 LVO NRW vom 15.02.2002

AbzeichenDienstgrad Voraussetzungen

 Feuerwehrfrau-Anwärterin
(FFA)
Feuerwehrmann-Anwärter
(FMA)
Wer in die Feuerwehr eintritt

Feuerwehrfrau (FF)
Feuerwehrmann (FM)
Wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder
die Ausbildungsinhalte Truppmannausbildung Modul 1 und 2
erfolgreich absolviert hat.
Oberfeuerwehrfrau (OFF)
Oberfeuerwehrmann
(OFM)
Wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die
Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung
Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat
 Hauptfeuerwehrfrau
(HFF)
Hauptfeuerwehrmann
(HFM)
 Wer mindestens 5 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war
und sich regelmäßig am aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr
beteiligt hat
 
Truppführerlehrgang
 Unterbrandbeisterin
(UBM)
Unterbrandmeister (UBM)
 Wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1
Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die
Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat
 
Gruppenführerlehrgang (F-III)

 Brandmeisterin (BM)
Brandmeister (BM)
 Wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war
und am Gruppenführerlehrgang am Institut der Feuerwehr erfolgreich
teilgenommen hat

 Oberbrandmeisterin
(OBM)
Oberbrandmeister (OBM)
Wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich
regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstalltungen
beteiligt hat

Hauptbrandmeisterin
(HBM)
Hauptbrandmeister (HBM)
 Wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war
und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an
Fortbildungsveranstalltungen beteiligt hat

Zugführerlehrgang (F-IV)

Brandinspektorin (BI)
Brandinspektor (BI)
Wer mindestens Oberbranmeisterin oder Oberbranmeister war und den
Zugführerlehrgang (F-IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert
hat

Lehrgang Führen von Verbänden (F/B-V)


Brandoberinspektorin
(BOI)
Brandoberinspektor (BOI)
 Wer Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang
Führer von Verbänden (F/B-V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich
absolviert hat


Wehrführerlehrgang (F-VI)


Gemeinde- oder
Stadtbrandinspektorin
Gemeinde- oder
Stadtbrandinspektor
Wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den
Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F-VI) am Institut der Feuerwehr
erfolgreich absolviert hat